Alle Türen stehen dir offen

Die Ausbildung zur/zum Schornsteinfeger*in ist vielseitig. Schornsteine reinigen, Heizungsanlagen messen, Energieausweise erstellen – und jeden Tag auf dem Dach eine tolle Aussicht. Damit du in deinem Beruf in sämtlichen Bereichen auch weiterhin richtig gute Aussichten hast, gibt’s den ZDS.

Wir wollen dir als Ansprechpartner, Kollegen, Gewerkschaft und Freunde zur Seite stehen und dir helfen, deine Ziele zu erreichen und immer das Beste aus deinem Job zu machen. Wir sorgen dafür, dass du die tariflich gesicherten Leistungen nach der Ausbildung erhältst, setzen uns bei Tarifverhandlungen für dich ein, bieten dir Weiterbildungen und vor allem eine starke Gemeinschaft.

Wir begleiten dich vom ersten Tag der Ausbildung über deinen Weg zur/zum Schornsteinfegermeister*in bis hin zum eigenen Kehrbezirk. Damit du immer #obenmitspielen kannst.

#obenmitspielen

Wir tragen Zylinder – zusammen sind wir stark.

Hier haben wir für dich alle Informationen zusammengestellt, welche Vorteile du als Azubi mit dem ZDS hast. Eine starke Gemeinschaft hilft dir beim Start ins Berufsleben und auf deinem weiteren Weg. Wenn du überzeugt bist und Teil des ZDS werden möchtest – einfach Mitgliedsantrag ausfüllen und Teil unseres Teams werden. Die Mitgliedschaft ist für Azubis kostenlos!

Alle Infos auf einen Klick:

Immer hoch hinauf. Jeden Tag.

Was muss ich beim Abschluss meines Ausbildungsvertrags beachten?
Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden (§§ 10, 11 Berufsbildungsgesetz). Er muss von dir unterschrieben werden – und falls du noch nicht volljährig bist, zusätzlich von deinem gesetzlichen Vormund. Das sind in den meisten Fällen deine Eltern. Sowohl du als auch dein Betrieb bekommen jeweils ein Exemplar.

Folgende Punkte müssen im Ausbildungsverstrag vorhanden sein:

  • eine sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung,
  • Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
  • Ausbildungsort und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit,
  • Dauer der Probezeit,
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung,
  • Dauer des Urlaubs,
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, sowie
  • ein allgemeiner Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die Anwendung finden.

Wichtig: Lies dir deinen Arbeitsvertrag gut durch, bevor du ihn unterschreibst. Wenn etwas unklar ist – frag sofort nach! Für noch mehr Sicherheit lässt du deinen Arbeitsvertrag am besten vom ZDS prüfen. Dann gibt es später auch keine bösen Überraschungen.

Alles stets im Blick.

Wie sieht’s aus mit Vergütung?
Auszubildende zum Schornsteinfeger erhalten ab dem 01.01.2024 eine monatliche Ausbildungsvergütung für das

  1. Lehrjahr: 900 €/Monat
  2. Lehrjahr: 1.000 €/Monat
  3. Lehrjahr: 1.100 €/Monat
  4. Lehrjahr: 1.100 €/Monat

Diese Angaben sind hier aufgelistet gemäß Tarifvertrag zur Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk vom 09.07.2020. In den meisten Bundesländern gibt es aber weitaus höhere Empfehlungen durch die einzelnen Landesinnungsverbände. Und oft sind auch Sonderregelungen wie Zahlungen in die Pensionskasse oder Weihnachtsgeld geregelt. Für genauere Informationen wende dich einfach an die Vorsitzenden der einzelnen Landes- und Bezirksgruppen.

Deine Ansprechpartner*innen findest du hier: Landes- und Bezirksgruppen

Finanzielle Hilfen.
Als Azubi kannst du bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungshilfe beantragen, sollte das Geld nicht ausreichen. Bist du jünger als 25 Jahre, erhalten deine Eltern Kindergeld – auch wenn du schon in der Ausbildung bist. Wenn du mittlerweile schon nicht mehr zu Hause wohnst und deinen Eltern somit keine Kosten entstehen, müssen sie dir das Kindergeld auszahlen.

Hilfreich ist auch unser Arbeitnehmerservice. Hier kannst du deine Finanzen überprüfen lassen und dir Abhilfevorschläge machen lassen – z. B. zu deinem Handyvertrag, einer Berufsunfähigkeitsversicherung und anderen Themen.

Die Ausbildungskostenausgleichskasse.
Die Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk GmbH (AKS) ist eine gemeinschaftliche Einrichtung des Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) und des Zentralinnungsverbandes (ZIV). Grundlage für den Geschäftsbetrieb der AKS bildet der Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk (AKS Tarifvertrag), welcher erstmalig am 21.09.2012 von den beiden Tarifvertragsparteien im Schornsteinfegerhandwerk geschlossen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Die AKS hat sich in den Jahren seit der Gründung (2012) im Schornsteinfegerhandwerk etabliert und leistet dabei einen großen Beitrag, den Nachwuchs in unserem Handwerk zu sichern und zu stärken. Alle Infos dazu findest du unter www.ausbildungskasse.de.

Herzlich willkommen in deiner Hood!

Was ist Probezeit?
Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen, um herauszufinden, ob es zwischen dem Betrieb und dir als Azubi auch gut passt. Die Probezeit dauert in der Regel zwischen einem und maximal vier Monaten. In dieser Zeit können sowohl du als auch der Betrieb das Ausbildungsverhältnis von heute auf morgen kündigen. Dazu benötigt es auch keine Begründung. Allerdings muss die Kündigung schriftlich erfolgen.

Ausbildungszeit verkürzen? Das geht!
Als Azubi mit mittlerem oder höherem Schulabschluss kann die Probezeit auch verkürzt werden. Dazu bedarf es aber natürlich der Zustimmung deiner Ausbilderin oder deines Ausbilders. Hierbei können frühere Ausbildungszeiten angerechnet werden. Wenn du einen Ausbildungsplatzwechsel vollzogen hast, wird deine bereits absolvierte Ausbildungszeit in der Regel angerechnet.

Gut zu wissen: Wenn du dich in deinem Betrieb gut eingebracht hast und alle mit deiner Leistung zufrieden sind, lohnt es sich, nach der Zwischenprüfung einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen!

ZDS – deine Clique – löst jeden Konflikt.

Von Beginn an bestens informiert durchstarten!
Wir besuchen dich in der Regel direkt im ersten Lehrjahr, damit du uns kennenlernst und einen Eindruck von uns gewinnst. Dann beantworten wir dir direkt alle Fragen, die dir so durch den Kopf schwirren. Ob Rechte und Pflichten, Infos zu deinen Tätigkeiten oder finanzielle Fragen. Denn es ist wichtig, dass du schon zu Beginn deiner Ausbildung alle wichtigen Informationen hast. In unserem Ausbildungsmagazin haben wir dir die wichtigsten Themen noch einmal zusammengefasst.

Theorie und Praxis – der Mix macht’s.
Neben deiner praktischen Ausbildung im Betrieb wird dein Wissen im Berufsschulunterricht verfeinert. Wenn du schon immer Interesse an Physik, Chemie und Mathe hattest, wird’s nicht nur superinteressant, sondern der Unterricht dir auch leichtfallen und Spaß machen. Die Schulzeiten sind meistes im Blockunterricht der landesweiten Schornsteinfegerschulen, alles Handwerkliche lernst du in deinem Betrieb: So erhältst du in deiner Ausbildungszeit einen abwechslungsreichen Mix aus Theorie und Praxis – die optimale Basis für deinen Weg zur/zum Schornsteinfeger*in.

Halbzeit: Optimal vorbereitet zur Zwischenprüfung.
Wenn du die Hälfte deiner Ausbildungszeit hinter dir hast und die Zwischenprüfung ansteht, sind wir natürlich wieder zur Stelle. Wir besuchen dich und deine Klasse kurz vor der Zwischenprüfung und helfen dir mit einer simulierten Prüfung. Diese findet unter realen Prüfungsbedingungen statt und hat den großen Vorteil, dass du üben und auch Fehler machen kannst, um diese dann später zu vermeiden. Bei der simulierten Prüfung zeigen wir dir Optimierungsmöglichkeiten und Verbesserungspotenzial auf – damit du perfekt vorbereitet bist.

Wirklich alle lernen: Mentorenbetriebe.
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Ausbildung zur/zum Schornsteinfeger*in zwischen Stadt- und Landfeger. Der Unterschied ergibt sich aus den jeweiligen Feuerstätten: In einer Großstadt wie Berlin wird meist mit großen Gasfeuerstätten im Keller oder einzelnen Gasheizungen in den Wohnungen geheizt und Warmwasser erzeugt. In den ländlichen Regionen mit vielen Einfamilienhäusern wird meistens eher mit Kaminöfen, Holz- oder Ölheizungen gewärmt.

Ist ja klar, dass sich deshalb auch die Ausbildung von Betrieb zu Betrieb in den verschiedenen Regionen unterscheidet. Bei deiner Prüfung ist aber alles gefragt und du musst alle Tätigkeiten beherrschen – auch die, die du in deinem Betrieb nicht regelmäßig ausführst. Hier kommen unseren Mentorenbetriebe ins Spiel! In ein bis zwei Wochen wirst du hier in allen Tätigkeiten optimal geschult und ausgebildet und bist bestens vorbereitet für deine Prüfung.

Watch this: unsere Praxisvideos!
Theoretisches Wissen zu vermitteln, dass es bei der praktischen Anwendung auch direkt präsent ist? Das ist leichter gesagt als getan. Eine Tätigkeit dann eins zu eins auszuführen, ist schwer – bei vielen Themen aber sehr wichtig! Deshalb produzieren wir informative Praxisvideos zu den wichtigsten Themen, die dir als Azubi helfen, Abläufe besser zu verstehen und selbst umsetzen zu können. Unser Videoarchiv wird ständig erweitert und gibt dir einen richtig guten Einblick in unseren Beruf.

Das große Finale: deine Gesellenprüfung.
Eine gute Vorbereitung ist alles. Und damit du für deine Gesellenprüfung bestens vorbereitet bist, gibt’s natürlich noch mal eine Veranstaltung von uns – die sogenannte „Letzte Ölung“. Hier werden alle praktischen und theoretischen Themen noch einmal ausführlich behandelt und geübt. Wer hier teilnimmt, hat die besten Voraussetzungen, seine Gesellenprüfung zu bestehen und anschließend den Titel „Schornsteinfegerin“ oder „Schornsteinfeger“ zu tragen. Eine superwichtige Veranstaltung, die du auf keinen Fall verpassen solltest. Dann gehst du mit dem nötigen Wissen, viel Motivation und einer ordentlichen Portion Selbstbewusstsein an die Sache ran – und wirst es auch schaffen.

Stellenvermittlung.
Als ausgebildete*r Schornsteinfeger*in willst du natürlich direkt loslegen, zeigen was du kannst, deinen Beruf ausüben und Geld verdienen. Auch hier sind wir vom ZDS wieder an deiner Seite und helfen dir, einen für dich passenden Arbeitsplatz zu finden.

Schwarz-Gold-Dresscode.

Werde Meister*in deines Handwerks.
Nach deiner bestandenen Gesellenprüfung hast du den ersten Schritt geschafft – du bist jetzt Schornsteinfeger*in und mit dem ZDS Teil einer starken Gemeinschaft, eines starken Teams. Und dieses Team hilft dir auch auf deinem weiteren beruflichen Weg weiter! Jetzt steht dir der Weg zur/zum Schornsteinfegermeister*in offen.

Bei deiner Ausbildung zur/zum Meister*in wird dein erlerntes Fachwissen noch weiter vertieft. Du wirst Tätigkeiten wie das Ausstellen von Feuerstättenbescheiden und die Abnahme von Feuerungsanlagen erlernen und in deinem Beruf einen weiteren Schritt gehen. Unser Schulungspartner – die Handwerksschule e. V. – bietet dir Lehrgänge im Vollzeit-, Teilzeit- oder auch Online-Unterricht an. Mehr Infos hierzu gibt’s unter Qualifizierung.

Mach dich selbstständig mit deinem eigenen Kehrbezirk!
Als Schornsteinfegermeister kannst du dich für einen eigenen Kehrbezirk bewerben und dich selbstständig machen. Dabei übernimmst du einen sogenannten „hoheitlichen Bereich“, in dem nur du zuständig bist. Hier kannst du dann auch weitere Schornsteinfegertätigkeiten wie z. B. das Messen von Feuerstätten und das Reinigen von Heizungsanlagen anbieten.

Bilde dich weiter!
Es gibt viele Möglichkeiten, wie du dich als Schornsteinfeger weiterbilden und weitere Qualifizierungen erlangen kannst. Unser Beruf bietet jede Menge Themenbereiche, in die du dich leicht einarbeiten kannst – Gebäudeenergieberater*in, Brandschutzbeauftragter*in, Fachkraft für Rauchwarnmelder, Expertin oder Experte zur Reinigung von Lüftungsanlagen und vieles mehr! Einen Überblick aller Weiterbildungsmöglichkeiten gibt’s bei unserem Partner www.handwerksschule.de.

Next step: Studium?
Auch mit dem Meistertitel muss dein beruflicher Weg noch lange nicht am Ende sein. Im Gegenteil! Sobald du den Abschluss als Schornsteinfegermeister*in in den Händen hältst, kannst du an einer der vielen Fachhochschulen studieren. Studienlehrgänge rund um das Thema Energie und Brandschutz sind für dich leichter zu erreichen. Und gerade diese Bereiche werden in Zukunft immer relevanter und gefragter werden. Beste Voraussetzungen für eine optimale Berufszukunft!

The sky is the limit.

Deinen Urlaub hast du dir verdient!
Damit du dich gut erholen kannst, stehen dir 2 Wochen Urlaub am Stück zu und deinen Jahresurlaub darfst du immer im laufenden Kalenderjahr nehmen. Wie viel Urlaub du hast, sagt dir dein Ausbildungsvertrag. Nur während des Blockunterrichts oder während der überbetrieblichen Ausbildung kann kein Urlaub genommen werden. Unser Tipp: Einfach den Urlaub schriftlich einreichen. Dein*e Arbeitgeber*in muss dann innerhalb von einem Monat reagieren.

Der Urlaub des Auszubildenden beträgt jährlich
a) 30 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
b) 27 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
c) 25 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist,
d) 24 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre und älter ist.

Muss ich als Azubi Überstunden machen?
Wenn mal viel zu tun ist, packen alle mit an. Ist ja klar. Aber in der Regel sind Überstunden bei der Ausbildung nicht vorgesehen. Als Azubi bist du in dem Betrieb, um den Beruf zu lernen – nicht, um die Arbeit von deinen Kolleginnen und Kollegen zu übernehmen. Und dazu genügt die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit. Wenn es doch zu Überstunden kommt, müssen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Alle Überstunden müssen dir als Azubi laut § 17 Berufsbildungsgesetz mit entsprechendem Überstundenzuschlag bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Macht irgendjemand Krach – steig ihm aufs Dach.

Was tun, wenn die Ausbildungsqualität schlecht ist?
Wenn du ständig Aufgaben bekommst, die nichts mit dem Beruf des Schornsteinfegers zu tun haben, stimmt etwas nicht. Berufsfremde Tätigkeiten wie den Rasen zu mähen, Wände zu streichen oder andere Dinge gehören nicht zur Ausbildung und sollten nicht von deinem Betrieb auf dich übertragen werden. Jede*r Ausbilder*in hat die Pflicht, dich als Azubi so zu unterweisen, dass du dein Ausbildungsziel erreichst. In deinem Fall ist das das Bestehen der Gesellenprüfung.

Was tun? Alle Tätigkeiten notieren!
Wenn solche Tätigkeiten in deiner Ausbildungsstätte von dir verlangt werden – führe sie unbedingt in deinem Berichtsheft auf! Wenn das zu häufig vorkommt, fehlt dir die Zeit für berufsrelevante Dinge und deine Chance auf ein erfolgreiches Bestehen deiner Gesellenprüfung ist gefährdet. Das darf nicht sein! Sollte dieser Fall eintreten, dass du deine Prüfung wegen solchen Hilfsarbeiten nicht bestehst, ist es wichtig, dass du in deinem Berichtsheft alles aufführst, was du vermittelt bekommen hast. Nur so lässt sich später nachvollziehen, wo das Problem lag und dass das Nichtbestehen auf eine lücken- und fehlerhafte Ausbildung zurückzuführen ist.

Mobbing? Geht gar nicht!
In unserem Beruf ist Mobbing zum Glück sehr selten ein Thema. Unsere Schornsteinfegerbetriebe sind meistens Kleinstbetriebe, die aus einer/einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*in und einer/einem Mitarbeiter*in bestehen. Wenn es aber zwischen dir und deiner/deinem Ausbilder*in immer wieder Spannungen gibt, musst du dir das nicht gefallen lassen. Führe am besten erst einmal ein klärendes Gespräch mit allen Betriebsangehörigen und versuche, alle Missverständnisse auszuräumen. Wenn das nicht klappt und dein Gespräch keine Besserung bringt – dann kommen wir ins Spiel und helfen dir. Dafür gibt’s unsere ZDS Mitgliederbetreuung, die sich in solchen Fällen für dich einsetzt und eine Lösung findet.

Kann ich den Ausbildungsplatz wechseln?
Na klar! Wenn du Gründe dafür hast und in deinem Betrieb nicht vorankommst, kannst du auch den Ausbildungsplatz wechseln. Laut § 22 Berufsbildungsgesetz kannst du kündigen oder mit deinem Betrieb einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wichtig ist aber, dass du einen wichtigen Grund für deinen Wechsel hast, sollte dein Betrieb mit deinem Weggang und deiner Kündigung nicht einverstanden sein.

Nichts überstürzen: Kündige erst, wenn du einen neuen Betrieb gefunden hast, der dich garantiert übernimmt! Mach nicht den Fehler, zu schnell und zu voreilig zu handeln. Wenn bei dir so ein Fall eintritt, wende dich an uns! Wir helfen dir, einen für dich passenden Betrieb zu finden und deinen Ausbildungsplatz zu wechseln.

Gibt es ein Problem? Klär es geschickt!

Wie muss ich bei einer Abmahnung reagieren?
Bis es zu einer Abmahnung kommt, musst du dir schon eine Menge zuschulden kommen lassen. Gründe dafür sind z. B. unentschuldigtes Fehlen im Betrieb oder in der Berufsschule, das Offenlegen von internen Angelegenheiten aus deinem Betrieb o. Ä. Das führt nicht sofort zur Kündigung – wenn aber mindestens zwei Abmahnungen vorausgegangen sind, kann es zur Kündigung kommen. Das ist zum Glück aber wirklich sehr selten der Fall.

Was du tun kannst: Prüfe auf jeden Fall den Grund der Abmahnung! Sollte der Inhalt der Abmahnung unberechtigt sein, solltest du sofort eine Gegendarstellung verfassen und die Gewerkschaft einschalten!

Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?
Dein Betrieb kann dir als Azubi gemäß § 22 des Berufsbildungsgesetzes nur fristlos kündigen, wenn wirklich etwas Schwerwiegendes vorfällt. Diebstahl ist ein Beispiel, bei dem es zu einer fristlosen Kündigung kommen kann. Als Azubi kannst du innerhalb von drei Wochen Widerspruch gegen die Kündigung einlegen und eine Schlichtungsverhandlung bei der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) beantragen.

Ganz wichtig: Sollte dein*e Arbeitgeber*in dir einen Aufhebungsvertrag vorlegen – lass dich unbedingt beraten, bevor du unterschreibst! Sonst droht dir eine Streichung des Arbeitslosengeldes, falls du nicht direkt in eine andere Anschlusstätigkeit wechselst.

Nun solltest du einen guten Einblick in die umfangreichen Leistungen des ZDS für Berufseinsteiger*innen im Schornsteinfegerhandwerk bekommen haben. Falls du aber noch weitere Fragen zum ZDS oder einzelnen Themen hast, sind wir als Ansprechpartner natürlich immer für dich da.

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

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