1500€ steuerfreie Corona-Bonuszahlung im Jahr 2020 möglich
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die in der Lohnsteuer-Richtlinie (LStR) genannten Voraussetzungen brauchen nicht vorzuliegen.
Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Betroffenheit durch die Corona-Krise wir allgemein davon ausgegangen, dass die Rechtfertigung für die Sonderzahlung vorliegt und diese muss nicht extra nachgewiesen werden.
Die steuerfreien Leistungen müssen selbstverständlich auf der Lohnabrechnung gesondert ersichtlich sein.