AKS verkündet Vermögensausschüttung, das Schornsteinfegerhandwerk muss sich jetzt Gedanken über sinnvolle Investitionen machen
Nach der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk im Juni dieses Jahres, unterbereitet die Geschäftsführung der AKS den Gesellschaftern einen Vorschlag. Die Tarifvertragsparteien werden diesen Vorschlag im kommenden Jahr bei der Tarifverhandlung zum „Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk“ ebenso wie die dieses Jahr beschlossenen Mindestausbildungsvergütungen berücksichtigen müssen. Ziel des Beschlusses der Gesellschafter ist es, das Vermögen der AKS kurzfristig wertstabil und sicher anzulegen. So können Negativzinsen verhindert und ein Inflationsausgleich erreicht werden. Weiterhin soll das Vermögen über mehrere Kredithäuser verteilt werden, damit durch eine möglichst breite Streuung ebenfalls für Sicherheit gesorgt werden kann. Doch nicht das ganze Vermögen soll angelegt werden. Ein Großteil des Angesparten soll zum Zweck der Ausbildungsförderung an die Ausbildungsbetriebe ausbezahlt werden.
Ein paar Fakten zur AKS: Die Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk GmbH wurde von den Verbänden im Schornsteinfegerhandwerk zum Zweck der Ausbildungsförderung gegründet. Die Rechtsform der AKS ist die einer nicht gewinnorientierten GmbH. In dem Zeitraum vom 25.01.2013 bis zum 31.12.2018 hat die AKS ein Vermögen in Höhe von rund 10 Mio. Euro erwirtschaftet. Was auch der Grund für die oben erwähnte Beschlussfassung einer Vermögensstrategie war. Diese Strategie muss von der AKS bis zum Jahresende 2019 ausgearbeitet und den beiden Gesellschaftern, dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, Zentralinnungsverband (ZIV), und uns, dem Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V., Gewerkschaftlicher Fachverband (ZDS), vorgelegt werden.
Derzeit wird ein erster Vorschlag der Strategie diskutiert, der jedoch noch nicht offiziell an die Gesellschafter übermittelt wurde. Dieser sieht vor, dass das Vermögen der AKS ab dem 2021 geltenden Tarifvertrag zur Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk um 5 Mio. Euro verringert werden soll. Das verbleibende Vermögen der AKS soll in drei Kategorien eingestuft werden:
Langfristige Vermögensverwaltung
Die satzungsgemäßen Rücklagen der AKS (1 Mio. Euro) dienen als Rückstellung für den Fall, dass die AKS abgewickelt werden muss. Solange der Geschäftsbetrieb der AKS läuft, muss auf diese Mittel nicht zugegriffen werden.
Mittelfristige Vermögensverwaltung
Im Bereich der mittelfristigen Vermögensverwaltung kann die AKS auf Anlageformen zurückgreifen, die wertstabil und konservativ mit den Anlagen umgehen. Das mittelfristige Vermögen dient dazu, die Entwicklung der Ausbildungszahlen zu beobachten und danach eventuelle Schwankungen auszugleichen. Schwankungen treten auf, wenn in einem Jahr, z.B. durch erfolgreiche Ausbildungskampagnen, die Ausbildungszahlen deutlich steigen sollten. So hat die AKS genügend Reserven, dies auszugleichen, ohne eine kurzfristige Beitragssteigerung bei den Betrieben umzusetzen.
Kurzfristige Vermögensverwaltung
Um kurzfristig Schwankungen ausgleichen zu können, benötigt die AKS ausreichend liquide Mittel, auf welche täglich Zugriff genommen werden kann. Im Bereich der kurzfristigen Mittel könnte auf Tagesgeld- und Girokonten zurückgegriffen werden.
Mit der Anlagestrategie des Vermögens werden sich die Gesellschafter jetzt beschäftigen. Für die Schornsteinfegerbetriebe sowie Auszubildende ist aber wohl die anstehende Tarifverhandlung betreffender. Nachdem im Raum steht, dass rund 5 Mio. Euro abgebaut werden sollen, ist zu erwarten, dass es Möglichkeiten gibt, die ausbildenden Betriebe zu entlasten, den Auszubildenden mehr Vergütung zu zahlen oder aber die Beiträge zu reduzieren.
Wenn weiterhin von 1.800 Auszubildenden ausgegangen wird und eine Beitragserhöhung sowie Ermäßigung vermieden wird, zudem die Laufzeit von zwei Jahren(wie für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag üblich) beibehalten wird, ist es möglich, den Auszubildenden 19 % mehr Vergütung zu zahlen, ohne damit die ausbildenden Betriebe zu belasten. Ohne Berücksichtigung, dass in diesem Zeitraum die Bruttolohnsummen, nach denen die Beiträge der AKS berechnet werden, steigen, könnten die 5 Mio. Euro so über sechs Jahre abgeschmolzen werden. Mit diesem Modell würde das Geld aus der Solidarkasse auch genau da ankommen, wofür es gedacht ist und auch gebraucht wird. Im Durchschnitt würde dies rund 115,00 Euro mehr im Monat für die Auszubildenden bedeuten, die vollkommen durch die Auszahlungen an die Ausbildungsbetriebe gedeckt werden.
Es ist nicht nur das Vermögen der AKS zu berücksichtigen, ebenso werden derzeit Überschüsse in Höhe von 400.000 Euro pro Quartal verbucht, die ebenso abgeschmolzen werden müssen. Auch gilt es zu berücksichtigen, dass sich in den Jahren bis 2026 die Bruttolohnsummen der gewerblichen Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk aufgrund von Lohnanpassungen im Tarifvertrag ändern werden. Sollten sich die Bruttolohnsummen bis dahin um nur durchschnittlich 2 % erhöhen, würden diese Mehreinnahmen in der AKS dazu führen, dass die Erhöhung der Azubivergütung auch nach dem sechsten Jahr dauerhaft aufrechterhalten werden kann. Und das, ohne dass ein Schornsteinfegerbetrieb mehr Beitrag leisten müsste. Sollte die Ausschüttung der 5 Mio. Euro über sechs Jahre umgesetzt werden und die Tarifverträge auf jeweils zwei Jahre Laufzeit festgelegt sein, hätten die Gesellschafter sowie die Tarifvertragsparteien in diesem Zeitraum zweimal die Möglichkeit, sich an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Als Fazit ist zudem positiv zu vermerken, dass die Betriebe in den Ländern, in denen schon mehr Ausbildungsvergütung gezahlt wird, deutlich entlastet werden und den Auszubildenden weiterhin attraktive Ausbildungsvergütungen gezahlt werden können.