Alt kauft Neu – Wohneigentum für Familien
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Seit dem 03. September 2024 ist das neue Förderprogramm der Kreditanstalt für Wieder- aufbau (KfW) gestartet.
Das Programm soll dazu beitragen, dass mehr Menschen in den Erwerb sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien investieren.
Das Förderprogramm wurde für Familien mit Kindern und Alleinerziehenden geschaffen. Es muss mindestens ein Kind unter 18 in dem Haushalt leben. Außerdem dürfen Antragsteller keine weitere Immobilie in Deutschland besitzen.
Dabei ist eine Kredithöhe von 100.000 bis 150.000 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Kredithöhe richtet sich nach dem Einkommen der Antragsteller. Maximal dürfen die Antragsteller ein Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr haben, wenn nur ein Kind in dem Haushalt lebt. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich die Summe um 10.000 Euro.
Die Förderrichtlinien legen fest, dass die Energieausweise der Wohnimmobilien die Effizienzklassen F, G oder H aufweisen. Des Weiteren sehen die Vorgaben vor, dass die Immobilie in einer Laufzeit von maximal 54 Monaten (4,5 Jahre) mit Sanierungsmaßnahmen auf das Niveau eines EH 70 EE gebracht wird. Der Zielzustand der Immobilie nach den durchgeführten Maßnahmen muss den Anforderungen eines Effizienzhauses gemäß der „Technischen Mindestanforderungen – Wohngebäude“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechen.
Die Anforderungen sollen dann mit einer Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei dem Finanzpartner nachgewiesen werden.
Alle Informationen können auf der Seite der KfW eingesehen werden.