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BAFA kürzt Förderungen bei Energieberatungen

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BAFA kürzt Förderungen bei Energieberatungen

© Stockfoto

Ab dem 07. August 2024 treten wichtige Änderungen der Fördersätze der Energieberatungen ein. Die Summe der Förderungen wird gesenkt.

Sowohl die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) als auch die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) werden ab Mittwoch nur noch mit 50 Prozent gefördert.

Auch die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den vorherigen Zuschusshöhen gesenkt.

Bisher lag die Förderung der Energieberatung bei 80 Prozent der Beratungskosten. Maximal wurden 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten übernommen.

Mit der Kürzung der Förderungen soll das Programm der hohen Nachfrage gerecht werden. Somit kann das Förderprogramm mit der neuen Begrenzung mehr Bürgerinnen und Bürgern eine Förderung der Energieberatung ermöglicht werden.

Die Förderungen der Sanierungsmaßnahmen, die im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) festgelegt werden, sollen unberührt bleiben.

Anträge auf die Förderung der Energieberatung können online über das Portal der BAFA eingereicht werden.

Die Energieberatung soll bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Gebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Dabei unterstützt jede Energieberatung den Schritt hin zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

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