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Technik und Bildung

Bund-Länder-Ausschuss des BMWi berät über Behördenschnittstelle und Einführung der Bundeskehr- & Überprüfungsordnung in diesem Jahr

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Bund-Länder-Ausschuss des BMWi berät über Behördenschnittstelle und Einführung der Bundeskehr- & Überprüfungsordnung in diesem Jahr

Am 16. Juli 2019 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die jeweils zuständigen Landesministerien für das Schornsteinfegerwesen zu einer Gesprächsrunde eingeladen (Bund-Länder-Ausschuss für das Schornsteinfegerwesen – BLA). Zu der Besprechung des BLA waren für den Vormittag ebenfalls Vertreter vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) – und vom Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger – Gewerkschaftlicher Fachverband (ZDS) – eingeladen.

Im Kern ging es bei dem Gespräch um die Schnittstellenproblematik bei der Kehrbezirkssoftware, die Einführung einer sogenannten Behördenschnittstelle und den aktuellen Stand zur Novellierung der Bundeskehr- & Überprüfungsordnung (KÜO).

Die Vertreter des ZIV berichteten in einem kurzen Vortrag darüber, dass der Datenaustausch von Kehrbuchdaten über die ZIV-Schnittstelle weitgehend problemlos verlaufe. Die meisten Softwarehäuser hätten sich in Erklärungen dazu verpflichtet, die ZIV-Schnittstelle in ihre Programme zu integrieren, damit ein Austausch von Daten funktioniere. Der ZIV wird noch im Herbst 2019 vereinzelt Stichproben hierzu durchführen.

Die sogenannte Behördenschnittstelle soll zudem eingeführt werden, damit auch die jeweiligen Landesbehörden Einsicht in notwendige Kehrbuchdaten erlangen können. Der ZIV hat hierzu gemeinsamen mit einigen Softwarehäusern ein erstes Konzept erarbeitet. Die Daten sollen als XML-Datei an ein Ausgabetool gegeben werden, welches eine vereinfachte Darstellung der Daten für Behörden ermöglichen soll. Wie lange es bis zur Fertigstellung der Behördenschnittstelle dauert, ist noch nicht abzusehen.

Zudem haben sich die Vertreter aus Bund und Ländern gemeinsam mit den Vertretern der Verbände im Schornsteinfegerhandwerk über den aktuellen Stand der KÜO unterhalten.
Der Referentenentwurf der KÜO sieht derzeit im Wesentlichen folgende Änderungen vor:  

§ 1 Abs. 3:
Genauere Definition von Feuerungsanlagen, die von der Kehr- und Überprüfungspflicht ausgenommen sind. Insbesondere bei dauerhaft stillgelegten Feuerungsanlagen und deren Heizgaswege.

§ 1 Abs. 5a:
Der Absatz 5a soll neu in die KÜO eingefügt werden. Der Passus regelt, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit hat, auf Antrag des Eigentümers die Kehrhäufigkeit an Feuerungsanlagen nach Nummer 1.3, 1.5 und 1.6 auf einmal pro Jahr zu reduzieren.

§ 6 Abs. 1:
Die Einführung einer Mahngebühr und einer Gebühr für die Ersatzvornahme.

§ 6 Abs. 3:
Die Anpassung des Gebührenwertes auf 1,20 € pro Arbeitswert (AW).

Insbesondere die Anpassung des Arbeitswertes hat in der Sitzung des BLA erneut für Diskussion gesorgt. Wir machten darauf aufmerksam, dass eine Erhöhung des Arbeitswertes auf 1,27 € zwingend erforderlich sei. Nach unserer Auffassung sollte der hoheitliche Bereich den wirtschaftlichen Entwicklungen im privatwirtschaftlichen Bereich nachziehen. Andernfalls drohe die Gefahr, dass der hoheitliche Bereich im Laufe der Jahre an Attraktivität verliert und vernachlässigt werden könnte.

Die ZIV-Vertreter hingegen argumentierten in der Sitzung, dass eine Erhöhung des Arbeitswertes um 0,15 € auf 1,20 € pro Arbeitswert ausreichend sei, wenn im Gegenzug der Novellierung der KÜO nichts im Weg stehen würde. Zudem sei ein Arbeitswert in Höhe von 1,20 € das Maximale, was vonseiten des BMWi derzeit angeboten wurde.

Das BMWi rechnet damit, dass die Novellierung der KÜO bis zum Jahresende umgesetzt ist. Somit könnte die Verordnung zu Beginn des Jahres 2020 in Kraft treten.

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