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Der Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk wird angehoben

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Der Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk wird angehoben

Am 9. Juli 2020 haben wir uns mit dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) auf einen neuen Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk geeinigt. Dieser soll ab 1. Januar 2021 von derzeit 13,20 € auf 13,80 € steigen.

Das Verhandlungsergebnis wurde aufgrund von internen Abstimmungsprozessen auf Arbeitgeberseite erst nach Unterzeichnung des Tarifvertrages zur Regelung des Mindestentgelts durch die jeweiligen Verbandsvorsitzenden von ZIV und ZDS am 4. August 2020 bekannt gegeben.
Der Mindestlohn bildet das unterste Lohnniveau für ausgelernte Fachkräfte im Schornsteinfegerhandwerk und verhindert ein Lohndumping in dieser Branche. Gleichzeitig wird durch einen hohen Mindestlohn die Tarifbindung im Schornsteinfegerhandwerk gestärkt, da es sich vor allem für Betriebsinhaber nicht nennenswert lohnt, die Tarifgemeinschaft zu verlassen. Auch die Arbeitnehmer profitieren von einem Mindestlohn, welcher eine Untergrenze des Einkommens bildet, zumindest für diejenigen Arbeitnehmer, für die der Bundestarifvertrag im Schornsteinfegerhandwerk keine Gültigkeit hat. In der Regel betrifft das jedoch nur diejenigen, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Gemeinsam von beiden Verbänden im Schornsteinfegerhandwerk wird ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestellt. Dadurch erlangen die Regelungen in dem Tarifvertrag Gültigkeit für alle Betriebe im Schornsteinfegerhandwerk.

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