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Energie

Der neueste Stand der Förderung für Kälte- und Klimaanlagen

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Der neueste Stand der Förderung für Kälte- und Klimaanlagen

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Seit kurzen gibt es die überarbeitete Version der Förderung für Kälte- und Klimaanlagen. Die Novellierung hat viele spannende Erneuerungen mit sich gebracht.

Seit Anfang dem 01. März 2024 ist die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Förderung gewerblich genutzte Kälte- und Klimaanlagen wieder möglich. Schon vorher wurden hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Kima-Richtlinien der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Die Rahmenbedingungen wurden jetzt jedoch novelliert und wieder aufgenommen. Gefördert werden lediglich Maßnahmen, die zu einer Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen führen. Voraussetzung ist außerdem, dass diese mit nicht-halogenierten Kältemittel betrieben werden.

Durch die überarbeiteten Rahmenbedingungen der Förderung ist die Höhe der Förderung allgemein gestiegen und zudem wurde nun auch die „Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“ als förderfähige Maßnahme mit eingeschlossen. Damit können seit Anfang März auch bestehende kleine Kälteerzeuger, also Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden. Jedoch sind nur Anlagen, mit einem halben bzw. höchstens 10 Kilogramm Kohlenwasserstoff-Kältemittel förderfähig. Desweiteren wird unter anderem auch die Installation von Kälteerzeugungseinheiten von stationären Kälte- und Klimaanlagen, von Rückkühlungsystemen und von stationären Wärmepumpen zu Abwärmenutzung gefördert. Zusätzlich gehören die Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler zusätzlich zu den geförderten Maßnahmen. Die genauen Bedingungen der Förderung können unter der Seite vom BAFA eingesehen werden.

Bisher wurden bereits ungefähr 5.200 Anlagen, was einer Höhe an Förderung von fast 300 Millionen Euro entspricht. Laut BMWK liegt die mögliche Energieeinsparung der geförderten Anlagen bei rund 40 % und dient dabei wesentlich zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen.

Es handelt sich bei der jetzigen Wiederaufnahme des Förderprogramms um die letztmalige Verlängerung. Nach Ablauf dieser Förderung wird eine weitere nicht aufgelegt.

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