Die Novellierung der Kehr- und Überprüfungsordnung lässt noch auf sich warten
Eine Mininovellierung der Bundeskehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) wird seit geraumer Zeit diskutiert. Alleine der Tatsache geschuldet, dass in die KÜO das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingepflegt werden muss, macht einige Anpassungen in der Verordnung notwendig.
In diesem Zuge des Novellierungsvorhabens wurde auch die Einführung verschiedener Gebührentatbestände diskutiert, wie zum Beispiel einer Gebühr für die Überprüfung der Verbrennungsluftversorgung für Feuerstätten nach einem Fenstertausch. Im Rahmen der Änderung der Handwerksordnung sollte die Novellierung der KÜO gleich mit behandelt werden, so zumindest die Idee des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Doch das „Fünfte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung“ konnte bis zum Jahreswechsel nicht verabschiedet werden, sodass es im Zuge dessen bislang zu keiner Änderung der KÜO kam. Auch muss die Novellierung der KÜO als ein separates Verfahren eingeleitet werden und darf nicht als Anhangänderung der HWO behandelt werden. Für die Schornsteinfeger heißt es, nun noch einmal abzuwarten. Denn bis dieser Prozess eingeleitet ist, kann es noch ein wenig dauern. Jedoch ist bereits klar, dass die Änderungen der KÜO nur im Bundesrat beschlossen werden müssen. Der Bundestag wird daran nicht beteiligt.