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Einführung elektronischer Zeiterfassung

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Einführung elektronischer Zeiterfassung

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#zeitzählt - Seit dem 13.09.2022 wird der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG zur elektronischen Zeiterfassung verpflichtet.

In jedem Betrieb soll ein System eingerichtet werden, in dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Wir vom ZDS haben für die Thematik Arbeitszeiterfassung im Schornsteinfegerhandwerk mit unserer Kampagne #zeitzählt schon im Voraus sensibilisiert und sind damit top vorbereitet! In unserer ZDS-App bieten wir die Möglichkeit, die Arbeitszeit einfach und problemlos zu erfassen.

Das Urteil, welches feststellt, dass nach unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG* der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen, geht aus einem Rechtsstreit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Nach diesem Urteil wird die erste Forderung aus unserem Forderungspaket erfüllt. Wir fordern eine Pflicht zur Erfassung der individuell geleisteten Arbeitszeit durch die Schornsteinfegerunternehmen! Wir vom ZDS stehen für eine attraktive Gestaltung unseres Berufs ein. Auf flexible Arbeitszeitmodelle oder auf die 4 Tage Woche wird in Zukunft vermehrt gesetzt.

Nur mit der korrekten Arbeitszeiterfassung sind neue Arbeitszeitmodelle in unserem Handwerk umsetzbar. Schlussendlich zählt eure Arbeitszeit und dient als Grundlage für die Höhe eures Lohnes. #zeitzählt

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