Fachgespräch zum Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude (GEG) im Paul-Löbe-Haus Berlin
Das am 4. März stattgefundene Fachgespräch zum Gesetzesentwurf des GEG zeigt auf, dass den teilnehmenden Sachverständigen der Gesetzesentwurf in vielen Punkten nicht weit genug geht. Weitestgehend wurde insbesondere eine Definition zum Begriff „Quartier“ gefordert und darauf eingegangen, dass die Anforderungen an den Niedrigstenergiestandard nicht weit genug gehen.
Zum Thema der Energieberatungen sprach sich der für das Handwerk sprechende Sachverständige gegen eine kostenfreie Energieberatung aus, da dieses Vorgehen nicht nur den Markt für die Energieberater im Handwerk negativ beeinträchtigen wird, sondern insbesondere sehr gute Instrumente, wie den individuellen Sanierungsfahrplan oder die Vermittlung in die Förderprogramme der Bundesregierung, verhindert bzw. nicht in Anspruch genommen werden würden. Daher plädierte der Sprecher für eine Öffnung der Passage, so dass alle entsprechend qualifizierten Energieberater in dem GEG Berücksichtigung finden.
In dem aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG – Gebäudeenergiegesetz) ist in den §§ 48 und 80 vorgesehen, dass dem Käufer eines Ein- und Zweifamilienhauses – bzw. bevor die Planung einer umfassenden Sanierung beauftragt wird – eine verpflichtende Beratung bei der Verbraucherzentrale Bundesverband angeboten werden muss.
Der Gesetzesentwurf wird aktuell im Bundestag in dem zuständigen Fachausschuss behandelt.
Die Problematik dabei ist, dass eine gesetzliche Forderung nicht gefördert werden darf. Durch die Zwangsberatung bei der Verbraucherzentrale Bundesverband wird dieser Mechanismus ausgehebelt, da die Verbraucherzentralen als Einrichtung des Bundes ohnehin durch Bundesmittel gefördert werden und nicht in Verbindung mit der konkreten Forderung einer Beratung im GEG in Verbindung gebracht werden. Grundsätzlich ist eine anlassbezogene Energieberatung wünschenswert und würde die Sanierungsquote und -qualität steigern. Jedoch lehnen viele Verbände die Koppelung der anlassbezogenen Energieberatung an die Verbraucherzentrale Bundesverband strikt ab.
Die Koppelung der anlassbezogenen Energieberatung an die Verbraucherzentrale Bundesverband stellt eine massive Wettbewerbsverzerrung dar. In der Regel bedienen sich die Verbraucherzentralen ortansässiger selbstständiger Energieberater. Diesen wird durch die Regelung im GEG, welche eine verpflichtende Beratung beim Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern vorsieht, ein deutlicher Wettbewerbsvorteil verschafft. Handwerklichen Energieberatern ist der Weg als Energieberater der Verbraucherzentrale verschlossen, da diese aus Sicht der Verbraucherzentralen als nicht hinreichend „neutral“ gelten.
Wir haben in unserem Positionspapier an die Abgeordneten des federführenden Bundestagsausschusses zum GEG nochmal deutlich gemacht, dass die Zwangsberatung durch die „Verbraucherzentrale Bundesverband“ im GEG zu streichen ist. Die zuständigen Mitglieder des Ausschusses der SPD-Bundestagsfraktion haben uns mitgeteilt, dass sie unsere Bedenken teilen und sich für eine alternative Lösung stark machen wollen. Wir hoffen nun, dass die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion in dem entsprechenden Ausschuss ebenfalls offen für unsere Vorschläge sind.
Die Verbraucherzentrale verfügt über 600 Energieberater an 900 Standorten. Die Verbraucherzentrale hat Probleme, ausreichend Berater zu akquirieren, um eine flächendeckende Beratung anzubieten.
Darüber hinaus handelt es sich meistens um Subunternehmer, die nur einen kleinen Teil ihrer Arbeitszeit für die Verbraucherzentrale investieren können. Diese wenigen Berater sollen nun gesetzlich vorgeschriebene Beratungen anbieten.
Gleichzeitig wird durch die neue Veränderung der Förderlandschaft der Markt für energetische Sanierung steigen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Verbraucherzentrale diesen Auftrag in Qualität und Quantität erledigen kann.
Die Studie „Untersuchung des Marktes für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ (erstellt im Auftrag des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 2018) zeigt, dass „… die Haushalte, die sich in den vergangenen fünf Jahren über Energieeffizienz informiert haben, eine Vielfalt von Quellen nutzten. Für Eigentümer sind die Gruppe der Handwerker und Schornsteinfeger mit 66 % der bekannteste Anbieter“. Vergleichsweise selten wurden dagegen Institutionen wie Verbraucherzentralen und Energieagenturen von den Haushalten aufgesucht.
Wir schlagen folgenden Lösungsvorschlag vor: Um eine anlassbezogene Energieberatung für den Bürger kostengünstig einzuführen, können die bestehenden Fördermaßnahmen der BAFA genutzt werden, wenn das GEG eine anlassbezogene Energieberatung durch Energieberater fordert und gleichzeitig ein Ausnahmetatbestand eingeführt wird, dass durch eine höherwertige Beratungsleistung wie bspw. die BAFA-Vor-Ort-Beratung die vorgeschriebene Beratung entfällt. Ein nicht zu vernachlässigender Nebeneffekt dabei wäre, dass hierdurch die BAFA-Vor-Ort-Beratung gestärkt wird. Sollte die BAFA-Vor-Ort-Beratung auf eine Förderhöhe von 100 % steigen, wäre diese für den Bürger sogar kostenlos.