zurück
Gesetze und Energie

Gebäudeenergiegesetz wird im Januar mit zwei weiteren, das Schornsteinfegerhandwerk und unsere Energieberater betreffenden, Punkten behandelt

Blog Artikel /
Gebäudeenergiegesetz wird im Januar mit zwei weiteren, das Schornsteinfegerhandwerk und unsere Energieberater betreffenden, Punkten behandelt

Auch das lang erwartete Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist vom Klimaschutzprogramm 2030 betroffen. Das GEG wurde bereits im Kabinett behandelt und wird Ende Januar auch im Parlament behandelt. Nach dem Willen der Regierung soll das GEG die Energiegesetze EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammenführen. Neben den Beschränkungen und Ausnahmen für Ölheizungen ab dem Jahr 2026 sind zwei weitere neue Aspekte darin enthalten, welche Schornsteinfeger und Energieberater betreffen.

Die neuen Regelungen setzen die in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Energieberatung um, die u. a. eine obligatorische Beratung zu bestimmten Anlässen vorsieht.

Es ist geplant, dass bevor ein Eigentümer im Falle einer Sanierung von Wohngebäuden mit ein bis zwei Wohneinheiten eine Planung an einen Energieberater beauftragt, ein Beratungsgespräch mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale durchgeführt werden soll.

Weiterhin ist vorgesehen, dass unverzüglich nach Abschluss eines Kaufvertrags einer Immobilie der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben soll. Beim Abschluss eines Kaufvertrags über ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten hat der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem Käufer ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis durch einen Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband anzubieten.

Aus unserer Sicht stellen diese Regelungen eine starke Wettbewerbsverzerrung dar. Die Energieberater der Verbraucherzentrale sind i. d. R. selbständige Energieberater, die im Auftrag der Verbraucherzentrale diese Beratungsleistungen durchführen.

Leider können Schornsteinfeger keine Energieberater für die Verbraucherzentrale werden, da sie als Handwerker aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht hinreichend neutral sind.

Grund für diese Entwicklung ist, dass die Ministerien davon ausgehen, dass die rund 11.000 gelisteten Energie-Effizienz-Experten nicht über die ausreichenden Kapazitäten verfügen, die anstehenden Sanierungen im Gebäudesektor abzuarbeiten. Die Verbraucherzentrale mit ihren 500 Beratern soll daher einen Teil der anstehenden Beratungstätigkeiten mit erledigen.

Demgegenüber ist geplant, die geförderte „Energieberatung für Wohngebäude“ als qualitativ hochwertige Untersuchung des Wohngebäudes durch einen qualifizierten Energieberater umzusetzen. Die energetische Ausgangssituation des Gebäudes wird dabei komponentenweise bewertet und bietet dem Gebäudeeigentümer einen verständlichen Überblick über die sanierungswürdigen Teile des Gebäudes. Ziel dieser Energieberatung ist es, einen individuellen Sanierungsfahrplan unter Beachtung der immobilienwirtschaftlichen Situation, der Lebenssituation des Eigentümers und einer möglichen zeitlichen Kopplung von Instandsetzung- und Modernisierungsmaßnahmen mit Effizienzmaßnahmen zu erstellen.

Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass mehr finanzielle Mittel für die energetische Gebäudesanierung zu Verfügung stehen und die Energieberatung und der individuelle Sanierungsfahrplan stärker gefördert werden soll. 

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

Für die Zukunft unseres Berufs

Seit 1907: Solidarisch engagiert. Gemeinsam stark.

Die Säulen des ZDS