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Brandschutz

In Berlin und Brandenburg endet die Übergangsfrist für die Rauchwarnmelder Ende dieses Jahres

Blog Artikel /

Da die Rauchwarnmelderpflicht in den 16 Bundesländern nicht einheitlich geregelt ist, empfiehlt der Risikoexperte, sich über die länderspezifischen Vorschriften zu informieren.

In Berlin und Brandenburg endet die Übergangspflicht am 31. Dezember 2020. Dann müssen in vermietetem oder selbst genutztem Wohnraum Rauchwarnmelder eingebaut sein. Das Besondere in diesen beiden Bundesländern: Hier müssen in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen) Rauchmelder installiert werden, also auch im Wohnzimmer und in Arbeitszimmern. Weiterhin sind alle Flure in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

 

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