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Gesetze und Energie

Kabinett beschließt GEG und Steuerliche Förderungen, die Schornsteinfeger betreffen

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Aktuell werden eine Vielzahl von Gesetzgebungsprozessen eingeleitet. Grund hierfür ist die Einführung des Klimaschutzgesetztes und des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Auch das Schornsteinfegerhandwerk ist von den geplanten Änderungen betroffen.

Dem Referenten-Entwurf zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ und den Konzepten in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ist zu entnehmen, dass zukünftig geförderte, energetische Einzelmaßnahmen, sei es durch Steuerentlastung oder Fördergeld, durch die Erklärung eines Fachunternehmers durch den ausführenden Handwerker oder Bauunternehmer dokumentiert werden sollen. Das könnte zu einigen Problemen für die Rolle des Energieberaters im Schornsteinfegerhandwerk führen.

1. Umfassende energetische Sanierungen werden verringert!

Häufig sind Energieberater und Handwerker der erste Gesprächspartner hinsichtlich einer energetischen Sanierung. Sei es der Austausch oder die Erneuerung von Fenstern oder die Dämmung eines Daches. Grundsätzlich gilt es gibt zwei wesentliche Unterschiede zu beachten: wird ein Energieberater angesprochen, ob es beispielsweise für den Austausch eines Heizungskessels Fördergelder gibt, wird dieser automatisch prüfen, ob durch eine weitere Maßnahme wie zum Beispiel die Dämmung der obersten Geschossdecke ein Effizienzhausniveau erreicht werden kann. Der Fachunternehmer wird genau aus dem Grund heraus, dass dieser nur eine Maßnahme bescheinigen kann, keine weitere Maßnahme in Betracht ziehen. Denn dazu würde dieser einen Energieberater beauftragen müssen.

2. Qualitätskontrolle bleibt aus!

Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Beispielen, was bei einer ungenügenden Bauausführung passieren kann. Häufig wird bei Sanierungsarbeiten am Gebäude die Luftdichtigkeit (fehlerhafte Anschlüsse) nicht korrekt ausgeführt. Dies führt zu energetischen Verlusten und oft auch zu Schimmelbildung. Darüber hinaus werden falsche oder nicht zugelassene Materialien verwendet oder aber Schnittstellenprobleme verschiedener Bauteile wie beispielsweise die Berücksichtigung der Außenwand beim Fenstertausch nicht berücksichtigt. Auch die Erstellung eines Lüftungskonzeptes wird gerne vernachlässigt. Alle diese Probleme können nicht nur zu Gesundheitsproblemen durch Schimmelbildung führen, sondern verursachen langfristig betrachtet energetischen Verluste mit sich. Von den Schäden am Bauwerk ganz abgesehen. 

3. Effizienzpotenziale werden nicht gehoben!

Sollten Fehler bei einer energetischen Sanierungsmaßnahme entstehen, bleibt der entstandene Fehler häufig über die gesamte Nutzungsdauer des Bauteils bestehen. Das Potenzial an CO2 Einsparung geht verloren und kann in vielen Fällen auch später nicht gehoben werden.

Wir fordern, dass wenn Fördergelder oder steuerliche Anreize bei einer energetischen Sanierung (auch im Falle einer Einzelmaßnahme) genutzt werden, ein Energieberater - wie bisher auch – mit eingebunden werden muss. Unbeschadet von dieser Forderung sind die geringinvestiven Maßnahmen wie z.B. der Pumpentausch.

Gleichzeitig zu den Änderungen des Steuerrechts wird mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderlandschaft im Gebäudebereich neu geordnet. Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich werden damit unter einem Dach zusammengefasst. Zugleich sollen die Fördermaßnahmen noch stärker auf die energiepolitischen Ziele des Klimaschutzprogrammes ausgerichtet werden.

Auch das lang erwartet Gebäudeenergiegesetzt (GEG) ist vom Klimaschutzprogramm 2030 betroffen. Das GEG wurde bereits im Kabinett behandelt. Neben den Beschränkungen und Ausnahmen für Öl-Heizungen ab 2026 sind auch zwei weitere neue Aspekte darin enthalten. Die neuen Regelungen setzen die in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 von der Bundesregierung beschlossene Maßnahme zur Energieberatung um, die u.a. eine obligatorische Beratung zu bestimmten Anlässen vorsieht. Es ist geplant, dass, bevor ein Eigentümer im Falle einer Sanierung von Wohngebäuden mit ein bis zwei Wohneinheiten einen Energieberater mit einer Planung beauftragt, ein Beratungsgespräch mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale durchgeführt werden soll.
Weiterhin ist vorgesehen, dass unverzüglich nach Abschluss eines Kaufvertrages einer Immobilie der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben soll. Beim Abschluss eines Kaufvertrages über ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten hat der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem Käufer ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis durch einen Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband anzubieten.

Aus unserer Sicht stellen diese Regelungen eine starke Wettbewerbsverzerrung dar. Die Energieberater der Verbraucherzentrale sind in der Regel selbständige Energieberater die im Auftrag der Verbraucherzentrale diese Beratungsleistungen durchführen. Leider können Schornsteinfeger keine Energieberater für die Verbraucherzentrale werden, da Sie als Handwerker aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht hinreichend neutral sind. Grund für diese Entwicklung ist, dass die Ministerien davon ausgehen, dass die rund 11.000 gelisteten Energie-Effizienz-Experten nicht über die ausreichenden Kapazitäten verfügen, die anstehenden Sanierungen im Gebäudesektor abzuarbeiten.

Demgegenüber ist geplant, die geförderte „Energieberatung für Wohngebäude“ als qualitativ hochwertige Untersuchung des Wohngebäudes durch einen qualifizierten Energieberater umzusetzen. Die energetische Ausgangssituation des Gebäudes wird dabei komponentenweise bewertet und bietet dem Gebäudeeigentümer einen verständlichen Überblick über die sanierungswürdigen Teile des Gebäudes. Ziel dieser Energieberatung ist es, einen individuellen Sanierungsfahrplan unter Beachtung der immobilienwirtschaftlichen Situation, der Lebenssituation des Eigentümers und einer möglichen zeitlichen Kopplung von Instandsetzung- und Modernisierungsmaßnahmen mit Effizienzmaßnahmen zu erstellen.

Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass mehr finanzielle Mittel für die energetische Gebäudesanierung zu Verfügung stehen und die Energieberatung und der individuelle Sanierungsfahrplan stärker gefördert werden soll. Wir sind gerade dabei, die Interessen der handwerklichen Energieberater aus dem Schornsteinfegerhandwerk gegenüber den Bundesministerien, Behörden und Abgeordneten  zu vertreten und sehen trotz der anstehenden Veränderungen und den Unwägbarkeiten auch in Zukunft noch die Energieberatung als ein wesentliches Standbein des Schornsteinfegerhandwerkes. 

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