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Gesetze und Energie

Marktanreizprogramm für erneuerbare Energie und steuerliche Förderung zum 01.01.2020 umgesetzt

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Marktanreizprogramm für erneuerbare Energie und steuerliche Förderung zum 01.01.2020 umgesetzt

Seit dem 01.01.2020 werden die investiven Gebäudeförderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums durch die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung flankiert, die private Gebäudeeigentümer/innen für die Sanierung ihres selbstgenutzten Wohnraums in Anspruch nehmen können.

Ebenfalls seit dem 01.01.2020 können für Einzelmaßnahmen im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) beim BAFA verbesserte Förderkonditionen genutzt werden, insbesondere auch in Umsetzung der als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossenen Öl-Austauschprämie von insgesamt 40 % bzw. 45 %.

Sowohl bei der steuerlichen Förderung als auch bei den MAP-Förderprogrammen der BAFA müssen Energieberater nicht zwangsläufig eingebunden werden. Immerhin, wenn jedoch ein Energieberater tätig wird, können die Kosten des Energieberaters mit gefördert werden. Innerhalb der steuerlichen Förderung wird hierbei eine Förderquote von 50 % gewährt und innerhalb der BAFA-Förderung mit dem gleichen Prozentsatz wie die Förderung der Heizungsanlage.

Auch die KfW hat zum 24.01.2020 ihre Förderquoten für Sanierungen auf Effizienzhausstandard in den EBS-Programmen angehoben und einige weitere Änderungen durchgeführt. Die Förderung von Öl-Brennwertkesseln, Gas-Brennwertkesseln sowie Hybridheizungen als Einzelmaßnahme (151/152) wurde eingestellt.

Heizungsanlagen werden für Wohngebäude seit dem 01.01.2020 als Einzelmaßnahme nur noch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Die Verwendungszwecke „Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“ wurden ebenfalls eingestellt. Die Verwendungszwecke „Anschluss an Fern-, Nahwärmeversorgung“ und „Optimierung des Heizungssystems“ werden fortgeführt.

Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (151/430) werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z.B. Öl-Brennwertkessel) nicht mehr gefördert. Unabhängig davon müssen Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl weiterhin bei der energetischen Berechnung für ein KfW-Effizienzhaus berücksichtigt werden.
Der Neubau von Wohngebäuden (153) wird nicht mehr gefördert, wenn ein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z.B. Öl-Brennwertkessel) eingebaut wird.
Die Änderungen gelten für wohnwirtschaftliche Kreditanträge, die ab dem 01.01.2020 bei der KfW eingehen. Es gibt keine Änderungen der Förderung für Brennstoffzellen (433) und für die Baubegleitung (431). Die nachfolgende Übersicht gibt hinsichtlich der Heizungsförderung eine erste Orientierung:

Weiterhin wurden die Förderungen in den KfW-Programmen 151/152 und 430 um mindestens 10 % erhöht.

Zusätzlich gibt es weitere geplante Änderungen für 2020. Darunter die Anhebung der Förderung für die BAFA-Vor-Ort-Beratung von derzeit 60 % auf künftig 80 % der Kosten. Die Kosten für Kunden würden sich damit von 40 % auf 20 % faktisch halbieren. Es ist eine zwingende Beteiligung von Energieberatern bei Nichtwohngebäuden geplant. Bislang ist diese Einbindung nur eine Option und nicht wie bei Wohngebäuden verpflichtend. Geplant ist zudem die erstmalige Berücksichtigung des iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) in der investiven Förderung. Damit soll die Beratung sowie die Rolle der Experten bei der Sanierung gestärkt werden.
Diese Änderungen sind aus Sicht eines Energieberaters mit einem lachenden und einem weinenden Auge zu sehen. Die fehlende Qualitätskontrolle und Einbindung eines Energieeffizenz-Experten bei der Heizungssanierung und steuerlichen Förderung wird von vielen Verbänden negativ ausgelegt. Aber hierdurch steigt auch der Beratungsbedarf eines Sanierungswilligen. Irgendjemand muss den Bürgerinnen und Bürgern die neue Förderlandschaft näherbringen und überprüfen, welche der Förderprodukte den besten Nutzen bringen. Hier ist der Schornsteinfeger und Energieberater oft einer der ersten Ansprechpartner. Um diese Beratung nicht umsonst anbieten zu müssen, ist eine BAFA-Vor-Ort-Beratung, die momentan mit 60 %, zukünftig ja wahrscheinlich mit 80 % gefördert wird, ein ausgezeichnetes Mittel.

Aus unserer Sicht ist die BAFA-Vor-Ort-Beratung ein hervorragendes Betätigungsfeld für diejenigen Berater, die bisher viele Heizungsaustausche betreut haben und nun nach neuen Geschäftsfeldern suchen.

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