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Neuer Mindestlohntarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk

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Neuer Mindestlohntarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk

Wir konnten uns am 09. Juli 2020 mit unserem Sozialpartner auf einen neuen Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohnes einigen. Der Tarifvertrag wurden sehr führzeitig verhandelt, da bei diesem erneut der Antrag auf Allgemeinverbindlich Erklärung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestellt werden muss. Dieses Verfahren kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Damit es bei dem Tarifvertrag einen nahtlosen Anschluss gibt, sollen die Anträge auf Allgemeinverbindlich Erklärungen zeitnah gestellt werden.

In dem Tarifvertrag zur Regelung des Mindestentgelts im Schornsteinfegerhandwerk haben sich ZDS und ZIV auf einen Mindestlohnt in Höhe von 13,80 € verständigt. Der Tarifvertrag soll von den Sozialpartnern für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre.

Die Erhöhung des Mindestlohnes um rund 4,5% zeigt, dass wir im Schornsteinfegerhandwerk auf dem richtigen Weg sind.

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