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Gesetze und Energie

Novellierung der KÜO in letzten Zügen und Uneinigkeit im Schornsteinfegerhandwerk über Gebührenhöhe

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Novellierung der KÜO in letzten Zügen und Uneinigkeit im Schornsteinfegerhandwerk über Gebührenhöhe

Die Novellierung der Bundeskehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geht in die letzte Phase. In dem gesamten Prozess zur Novellierung der KÜO wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im vergangenen Jahr mehrere Bund-Länder-Ausschüsse für das Schornsteinfegerwesen (BLA) einberufen.

Zusätzlich wurden die Fachverbände zu einem technischen Hearing eingeladen, bei dem die gesamte KÜO, mit Augenmerk auf die Häufigkeit Kehr- und Überprüfungsintervalle nach Anlage 1 der KÜO, diskutiert wurden. Vor wenigen Wochen hat das BMWi die Verbände aufgefordert, Stellung zu dem aktuellen Referentenentwurf zur Änderung der KÜO zu nehmen.

Im Wesentlichen stimmen die Verbände im Schornsteinfegerhandwerk den geplanten Änderungen in der KÜO zu. Lediglich die Änderung des § 6 Abs. 3 der KÜO sorgt für Diskussionen. Hierbei geht es um die Gebührenhöhe für hoheitliche Tätigkeiten. Während der ZIV eine Gebührenhöhe von 1,20 € pro Arbeitswert (AW) befürwortet, stellen wir als ZDS dem BMWi die Forderung, die Gebührenhöhe auf 1,27 € pro AW anzuheben. Beide Verbände berufen sich dabei auf eine Anhebung der Gebühren analog der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst der vergangenen Jahre.

Das unterschiedliche Ergebnis bei der Gebührenrechnung liegt wohl darin, dass der ZIV die Gebührenerhöhung nur bis zum 31.12.2018 ansetzt, während wir bis zum Jahresende 2020 rechnen. Noch im Jahr 2016 hat der ZIV eine Erhöhung der Gebühren auf einen Wert von 1,37 € pro AW gegenüber dem BMWi gefordert. Dieser Forderung wurde allerdings nicht entsprochen. Wir berufen uns bei der Forderung nach 1,27 € pro AW darauf, dass die Tätigkeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers angemessen entlohnt werden müsse. Bei der Frage, wann es wohl wieder eine Gebührenanpassung geben würde sind sich die Verbände einig, dass dies nicht im 6-jahres-Rhythmus geschehen dürfe und hier eine regelmäßigere Erhöhung angestrebt werden muss.

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