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Tarifausschuss bestäigte Allgemeinverbindlichkeit für Tarifverträge

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Tarifausschuss bestäigte Allgemeinverbindlichkeit für Tarifverträge

Tarifverträge zur Förderung der beruflichen Ausbildung (AKS-Tarifvertrag) und zur Regelung des Mindestentgeltes (Mindestlohn) für allgemeinverbindlich erklärt.

Am 14. Dezember tagte der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Auf der Tagesordnung standen der Tarifvertrag zur Förderung der beruflichen Ausbildung und der Tarifvertrag zur Regelung des Mindestentgeltes im Schornsteinfegerhandwerk.

Beide Tarifwerke sollten auf Antrag von ZIV und ZDS durch das BMAS für allgemeinverbindlich erklärt werden. Der Tarifausschuss hat bei beiden Anträgen sowohl das öffentliche Interesse als auch das notwendige Quorum (Tarifbindung) festgestellt und gab grünes Licht für die Allgemeinverbindlicherklärung, rückwirkend ab dem 01.10.2018.

Im Vorfeld der Sitzung war unklar, ob der Tarifausschuss des BMAS den Tarifverträgen die Allgemeinverbindlichkeit zuspricht, da durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts Anfang des Jahres die dafür notwendige Tariffähigkeit und -zuständigkeit des ZDS angezweifelt wurde. Nachdem wir allerdings in diesem Jahr sehr umfangreiche Satzungsänderungen umgesetzt hatten, konnten alle Zweifel aus dem Weg geräumt werden. Erfreulich, dass der Tarifausschuss des BMAS dies mit der Entscheidung zur Allgemeinverbindlicherklärung untermauert hat.

Damit ist die Grundlage für das Erfolgsmodell der Ausbildungskostenausgleichskasse (AKS) weiterhin gegeben. Die Ausbildungskasse hat sich seit der Einführung im Jahr 2013 mehr als positiv entwickelt und bildet einen Eckpfeiler im Schornsteinfegerhandwerk. Durch die AKS werden Fachkräfte solidarisch per Umlageverfahren ausgebildet. Der allgemeinverbindliche Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk beträgt seit 01. Oktober nun 13,20 €.

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