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Energie

Technische Fehler auf der BAFA-Website

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Technische Fehler auf der BAFA-Website

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Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kam es am 06. August 2024 zu technischen Störungen.

Die Probleme betrafen die Antragstellungen für die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude (EBN). Eine Vielzahl der Anträge konnten somit seit gestern nicht mehr eingehen, bevor die Kürzungen der Förderungen in Kraft getreten sind.

Betroffene können die Antragstellung zu den vorherigen Fördersätzen spätestens bis zu dem 12.08.2024 nachholen. Alle Informationen zu der Antragstellung können Sie unter www.energie-effizienz-experten.de und auf der Website des BAFA eingesehen werden.

Mit dem Antrag muss zusätzlich eine formlose Erklärung eingereicht werden, dass der Versuch unternommen wurde, einen fristgerechten Antrag (bis zum 06.08.2024, 23:59 Uhr) einzureichen, der aufgrund der technischen Störung gescheitert ist.

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

·      Angaben zum Objekt (vollständige Adresse; bei EBW zusätzlich: Anzahl der Wohneinheiten; bei EBN je nach Modul: qm-Zahl der Nettogrundfläche oder Höhe der Energiekosten des Vorjahres)

·      Name des/der Beratenen

·      Name und EEE-Nummer des/der Energieeffizienz-Experten/-in

·      Datum des Vorgesprächs zwischen EEE und Beratenem

Zu beachten ist, dass diese notwendige Erklärung eine subventionserhebliche Antragstellerunterlage ist.

Anträge, die aufgrund der technischen Probleme nicht eingereicht werden konnten, wurden durch das BAFA erfasst. Somit können alle gescheiterten Antragsversuche nachvollzogen werden. Damit können gescheiterten Anträgen, die fristgerecht eingegangen wären, zu den alten Konditionen gewährt werden, soweit bis zum 12.08.2024 die erforderlichen Unterlagen eingehen.

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