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Leitartikel

Bundestarifvertrag (BTV) für das Schornsteinfegerhandwerk

Daniel Fürst
Daniel Fürst /

Das Jahr 2017 haben wir mit unserem Tarifabschluss für die Jahre2018 bis 2020 abgeschlossen. Gemeinsam mit unserem Sozialpartner.haben wir vereinbart, dass in den kommenden drei Jahren –neben einer moderaten Lohnsteigerung – vor allem die Löhne in denBundesländern auf ein einheitliches Niveau angeglichen werden. Füreinige unserer Kolleginnen und Kollegen bedeutet dies, dass sie künftigfür dieselbe Arbeit bis zu 600 € mehr Lohn im Monat bekommen.Der Tarifabschluss ist ein Beweis der Solidarität unter den Arbeitnehmernim Schornsteinfegerhandwerk. Darauf können wir stolz sein!

Neben dem Bundestarifvertrag haben wir zudem, auf Wunsch der Arbeitgebervertreter, einem Zusatztarifvertrag zugestimmt.Der sogenannte „Tarifvertrag zur Regelung der kollegialen Arbeitnehmerüberlassung“ wurde geschlossen, da es bei manchen der Schornsteinfegerbetriebe zu Problemen bei der Stellung von „Aushilfen“ gekommen ist. So soll der oben genannte Tarifvertrag nach Auffassung mancher Innungen dazu dienen, eine Rechtssicherheit bei der Arbeitnehmerüberlassung im klassischen Sinne herbeizuführen. Es ist aber Vorsicht geboten! Eine Arbeitnehmerüberlassung, wie sie in dem oben genannten Zusatztarifvertrag zugrunde gelegt wird, darf nur erfolgen, wenn der jeweilig beschäftigte Arbeitnehmer von Kurzarbeit oder von einer Kündigung bedroht ist. Beides ist in Schornsteinfegerbetrieben sehr selten. Und selbst bei der Androhung einer Kündigung, beispielsweise wenn kurz vor Jahrsende keine Aufträge mehr im Betrieb (Bezirk) vorhanden sind, muss die im BTV vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Bevor also ein Betrieb auf die Möglichkeit einer Arbeitnehmerüberlassung bei der Stellung einer Aushilfe zurückgreift, sollte er wohl lieber gegenüber dem anderen Betrieb als Subunternehmertätig werden und für die ausgeführten Arbeiten im anderen Betrieb (Bezirk) eine Rechnung für die erledigten Arbeiten an diesen Betrieb stellen. So machen dies im Übrigen die meisten der Betriebe, auch außerhalb des Schornsteinfegerhandwerks, und es ist völlig legitim – ohne sich mit Regularien der Arbeitsämter oder Gesetzesvorgaben herumärgern zu müssen.

Im Jahr 2018 werden wir uns zudem mit dem „Tarifvertrag zur Regelung des Mindestentgelts für Arbeitnehmer/-innen im Schornsteinfegerhandwerk“, kurz Mindestlohn-Tarifvertrag, beschäftigen müssen. Diesen Tarifvertrag haben wir seinerzeit mit unserem Sozialpartner geschlossen, damit Lohndumping im Schornsteinfegerhandwerk verhindert wird. Mit dem Tarifwerk, welches vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurde,wird ein Mindestlohn in unserem Handwerk in Höhe von 12,95 € geregelt. Hätten wir keinen solchen Tarifvertrag, so könnte jeder Arbeitgeber, welcher KEIN Mitglied einer Schornsteinfeger-Innung ist, seinen Mitarbeiter nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlen und sich somit teure Lohnkosten für seinen qualifizierten Mitarbeiter sparen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 8,84 € pro Stunde und liegt somit 4,11 € unter dem vereinbarten Branchenmindestlohn für das Schornsteinfegerhandwerk und satte 10,38 € unter dem Spitzenstundenlohn nach Bundestarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk. Natürlich müssten unter den genannten Umständen auch Arbeitnehmer, welche KEINE ZDS-Mitgliedschaft haben, nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden. Der zwischen den Verbänden vereinbarte und vom Bundesministerium für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohn-Tarifvertrag reduziert die Schere zwischen den Löhnen nach Bundestarifvertrag und dem gesetzlichen Mindestlohn erheblich und sorgt ganz nebenbei dafür, dass der Anreiz für Arbeitgeber minimiert wird, aus rein wirtschaftlichen Gründen aus der Innung auszutreten.

Der Mindestlohn-Tarifvertrag gilt in erster Linie nur für die Nichtmitglieder des ZDS. Daher haben wir eine Neuschließung dieses Tarifwerks im letzten Jahr bewusst den Arbeitgebervertretern überlassen. Das Ergebnis ist bislang erschütternd – der für die Arbeitgeber doch so wichtige Tarifvertrag wurde, so scheint es, schlichtweg vergessen. Oder aber die Tarifkommission des ZIV ist inzwischen einfach gewohnt, nur auf Tarifverträge einzugehen und diese weiterzuentwickeln, wenn vom ZDS eine Forderung per Einschreiben an sie gerichtet wird. Wie auch immer die Wahrheit zu der Sache wohl aussehen mag und weshalb die Arbeitgebervertreter nicht alleine auf ihre Tarifwerke eingehen, um ihre Mitgliedsbetriebe zu schützen und unser Handwerk weiterzuentwickeln: Für unser Handwerk ist es wichtig, einen Mindestlohn-Tarifvertrag zu haben, damit durch Lohndumping künftig keine Billigfeger ihre Dienste anbieten und mit vermutlich qualitativ schwacher Arbeitsweise die Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen gefährdet wird. Wir benötigen ein neuesRegelwerk, das uns genau davor schützt. Im besten Fall fällt den Innungen sehr zügig wieder ein, dass es einen Mindestlohn-Tarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk gibt, den sie erneuern müssen. Und wenn wir viel Glück haben und die verantwortlichen Akteure etwas weiter denken als nur bis zum Tellerrand, so kommen sie diesmal von alleine auf die Idee, den Mindestlohn von 12,95 € pro Stunde adäquat anzuheben.

Im Jahr der Tarifverträge werden wir uns gemeinsam mit unserem Sozialpartner auch umden „Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk“, kurz Ausbildungs Tarifvertrag, auseinandersetzen. Dieser Tarifvertrag bildet die Grundlage für unsere Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) und sorgt dafür, dass es im Schornsteinfegerhandwerk eine solidarisch finanzierte Ausbildung gibt, welche uns den Nachwuchs in unserem Handwerk sichert. Auch hier werden in diesem Jahr Anpassungen notwendig. Wir werden dieses Tarifwerk den vielzähligen Rechtsprechungen anpassen und damit für die Zukunft rechtssicherer gestalten. Dies wird in Abstimmung der Verbände untereinander und im Dialog mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erfolgen. Weiterhin müssen die Tarifvertragsparteien sowohl die im Ausbildungs-Tarifvertrag geregelten Mindestausbildungsvergütungen als auch die damit verbundene Höhe der Ausbildungsförderung und die Höhe der zu leistenden Beiträge diskutieren und gegebenenfalls neu festlegen.

Das Jahr 2018 wird somit ganz nebenbei ein Jahr der Tarifverträge. Natürlich werden wir als ZDS alle unsere Bereiche, wie die Fort und Weiterbildung, die Erstellung von Arbeitshilfen, die Unterstützung bei Arbeitsstreitigkeiten, die Funktion als Informationsquelle für alle Schornsteinfeger und vieles Weitere nicht vernachlässigen.

Es wird ein aufregendes und arbeitsreiches Jahr 2018, in dem wir weiter an uns arbeiten und versuchen, unseren Verband, unsere Gemeinschaft und unsere Interessenweiter voranzutreiben. Ich freue mich auf das Jahr 2018 und blicke gerne auf die Monate, die gemeinsam vor uns liegen.

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