Die betriebliche Altersvorsorge im Schornsteinfegerhandwerk – ein Erfolgsmodell?
Unter dem Begriff der betrieblichen Altersvorsorge versteht man Zahlungen, die der Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses für die Altersvorsorge des Angestellten leistet. In Deutschland hat seit dem Jahr 2002 jede/r Arbeitnehmer/in das Recht darauf, einen Teil seines Lohns bzw. Gehalts zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln. Als Schornsteinfegerhandwerk haben wir uns bereits im selben Jahr dazu entschieden, eine Lösung für die Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks zu finden.
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bayern verankerten erste Lösungen in ihren Tarifverträgen. Mit dem Bundestarifvertrag 2006 wurde das System auf das gesamte Bundesgebiet erweitert. Seitdem erhalten die Beschäftigten im Schornsteinfegerhandwerk eine monatliche Zahlung von 2 % der Beitragsbemessungsgrenze West (aktuell 138,00 € mtl.) für ihre betriebliche Altersvorsorge. Die Abführung erfolgt dabei direkt durch den Arbeitgeber. Doch was steckt genau dahinter?
Die Geschäftsführung hinter der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks liegt bei der Bayerischen Versorgungskammer (BVK). Mit einem Kapitalanlagevolumen von mehr als 90 Milliarden Euro betreut sie nicht nur das Schornsteinfegerhandwerk, sondern dient auch Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten oder Steuerberatern als Altersversorgungseinrichtung. Alle eingezahlten Beiträge laufen hier zusammen und werden von ihr verwaltet. Die Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks wird nach dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren kalkuliert und finanziert. Dies bedeutet, dass unsere eingezahlten Beiträge angespart und auf dem Kapitalmarkt angelegt werden. Dabei wird für jeden einzelnen versicherten Beschäftigten im Schornsteinfegerhandwerk ein sogenanntes Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparen die zu zahlenden Leistungen, sprich die Zusatzrente, abdecken soll. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, werden komplizierte versicherungsmathematische Berechnungen angestellt, um stets das Kapitaldeckungsprinzip zu erfüllen. Zusätzlich wird uns als Versicherten eine gewisse Mindestverzinsung garantiert. Für alle, die vor dem 01.01.2013 ihre Versicherung begonnen haben, liegt diese Dynamisierung bei 3,0 %, für alle danach bei 1,75 % pro Jahr. In der Vergangenheit wurde diese Verzinsung stets erreicht und mit entsprechenden Beschlüssen sogar noch weiter angehoben. Dies war nur möglich durch die gute und sichere Anlagestrategie der Bayerischen Versorgungskammer. Eine Kontrolle der jährlichen Arbeit der Bayerischen Versorgungskammer erfolgt sowohl durch das bayerische Innenministerium als auch durch den sogenannten Verwaltungsrat, ein Gremium, welches zu gleichen Teilen von Vertretern des ZIV und des ZDS besetzt ist.
Doch was bedeutet dies in konkreten Zahlen? Anhand eines Praxisbeispiels möchte ich dies näher erläutern. Im Januar 2012 hat mein damaliger Arbeitgeber meinen ersten Beitrag an die Pensionskasse entrichtet. Seit dem Jahr 2014 zahle ich zusätzlich zu dem Beitrag meines Arbeitgebers noch mal selbst 2 %, sprich insgesamt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West ein. Im März 2020 teilte mir die Pensionskasse schriftlich mit, dass meine jährliche Rentenanwartschaft bereits bei 2.577,11 € pro Jahr (214,76 € pro Monat) liegt. Eine aus meiner Sicht beachtliche Summe im Vergleich zu den Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der vergleichsweise kurzen Einzahlungszeit in die Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks von nur acht Jahren. Wie mir geht es fast 14.000 versicherten Arbeitnehmern/innen im Schornsteinfegerhandwerk, die von der Pensionskasse profitieren.
All diese Argumente bestätigen mir, dass die betriebliche Altersvorsorge im Schornsteinfegerhandwerk unter Führung der Bayerischen Versorgungskammer ein Erfolgsmodell ist. Selbst in Zeiten wie der Finanzkrise, der derzeitigen Corona-Pandemie oder der anhaltenden Niedrigzinsphase weiß ich meine Rente in guten Händen. Nicht nur wegen des Kapitaldeckungsverfahrens unserer Pensionskasse, sondern auch wegen der sicheren Anlagestrategie der BVK. Dies wird sich auch in den kommenden Jahren nicht ändern.
David Villmann
Vorstand Finanzen/Verwaltung
PS: Laut Angaben der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks erhalten derzeit nur knapp 6.600 unserer Mitglieder Zuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge. Bitte prüft sorgfältig eure Abrechnungen und eure jährlichen Jahresmitteilungen der BVK, ob euer Arbeitgeber eure Beiträge auch ordentlich entrichtet. Bei Fragen oder Problemen könnt ihr uns jederzeit kontaktieren.