Mehr Fortschritt wagen! Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit
Mit der oben genannten Überschrift wurde der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung betitelt. Doch durch die Vorkommnisse der letzten Tage entstanden in unserem Handwerk große Unsicherheiten. Eine Nachhaltigkeit unserer Arbeit, insbesondere der Gebäudeenergieberatung, ist so nicht garantiert.
Ende Januar wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Förderstopp für die Effizienzhausprogramme, bezogen auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), ausgesprochen. Da unser Schornsteinfegerhandwerk im stetigen Wandel ist und die Energieberatung mittlerweile einen festen Bestandteil unseres Berufes darstellt, wurde der plötzliche Förderstopp mit großer Sorge aufgenommen. Die Schuldfrage für diesen unglücklichen Verlauf zu stellen, ist nicht der richtige Weg. Dennoch hätte es andere Möglichkeiten gegeben, ohne gleich einen Stopp auszurufen.
Angesichts einer massiven Antragsflut wurde die Förderung für effiziente Gebäude vorläufig gestoppt.
Grund war die Bekanntmachung im November 2021, dass die Förderung des KfW-Effizienzhausstandards 55 (EH 55) Ende Januar 2022 auslaufen wird, und dies führte zu einer Flut an Förderanträgen. Das Ziel, das EU-Programm „Fit for 55“ laut Koalitionsvertrag unterstützen zu wollen, muss demnach hinterfragt werden.
Um dem Förderstopp entgegenzuwirken, wurde in der Ampelkoalition nach passenden und nachhaltigen Lösungen gesucht. Am 1. Februar 2022 einigte man sich, dass alle Anträge, die bewilligungsreif bis zum 24. Januar 2022 gestellt wurden, doch weiterhin wie beantragt gefördert werden. An dieser Stelle können wir darauf verweisen, dass der ZDS bereits ein Positionspapier auf den Weg gebracht und dies an die Politik geleitet hat.
In Zukunft soll die Gebäudeförderung neu angesetzt werden. Grundsätzlich soll der KfW-Standard 40 mit einem abgesenkten Satz und einer reduzierten Fördersumme von maximal einer Milliarde Euro bis zum Jahresende weitergeführt werden. Zu welchem Zeitpunkt die Förderprogramme bei der KfW beantragt werden können, steht noch nicht fest.
Nach dem Klimaschutz im Gebäudebereich sollen die Sanierungs- und Baumaßnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz sowie die Einhaltung der Treibhausgasemissionen pro Quadratmeter Wohnfläche angepasst werden. Zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen. Neubaustandards werden zum 1. Januar 2025 an EH 40 angelehnt, außerdem sollen neu eingebaute Heizungen auf der Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Um eine wirtschaftlich effiziente sowie sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele zu erreichen, sollte zuerst das Vertrauen der Bauherren und Hauseigentümer mit klarer Förderpolitik für klimafreundliches Bauen gewonnen werden. Immer mehr Schornsteinfegerbetriebe führen flächendeckend nicht nur die Schornsteinfegerarbeiten aus, sondern bieten Baubegleitungen der Effizienzhausprogramme für Bauherren oder Hauseigentümer an. In einer nachhaltigen Förderpolitik zur CO2-Reduzierung und Einhaltung der Klimaschutzziele sind wir vom Schornsteinhandwerk der „verlängerte Arm“ für die Umsetzung und können durch unsere Beratung auch das Vertrauen für die Effizienzhausprogramme erreichen.
Einen weiteren Punkt möchte ich anmerken, und zwar, dass im Koalitionsvertrag die sogenannte Kreislaufwirtschaft gefördert werden soll. Dieser Punkt soll dem effektiven Klima- und Ressourcenschutz dienen. Produkte wie elektronische Kleingeräte, Laptops, Handys oder Messgeräte sollen langlebig, wiederverwertbar, recycelbar und möglichst reparierbar sein. In unserem Handwerk gehen wir jetzt schon mit gutem Beispiel voran. Junge Kollegen, die neu auf einen Kehrbezirk bestellt worden sind, übernehmen gerne vom vorigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Kehrwerkzeuge und Messgeräte. Meistens sind auch die Messgeräte der bekannten Marken mit Steckmodulen ausgestattet, die mit ein paar Handgriffe ausgetauscht werden können. Durch gegenseitiges Helfen im Schornsteinfegerhandwerk und die Übernahme von Werkzeugen gibt es die Ressourcenschonung quasi als Nebeneffekt.
Zum 1. Januar 2022 tritt zudem eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Sie bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen und sieht weitere Maßnahmen zur Steigerung der Wiederverwendung von Gebrauchtgeräten bzw. der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altgeräten vor. Hierfür sind wir im Handwerk mit der Thematik Schonung der Ressourcen schon einen Schritt weiter.
Mario Gaß